Grundsatzdokument

Das Netzwerk „Dresden für Alle“ arbeitet auf Basis eines Grundsatzdokumentes, welches unser Selbstverständnis, unseren Grundkonsens und eine demokratische Arbeitsweise innerhalb,

sowie die Ziele des Netzwerkes festlegt. Das Grundsatzdokument wurde zuletzt am 16. November 2016 geändert.

1. Selbstverständnis des Netzwerkes

Das Netzwerk „Dresden für Alle“ verbindet Menschen und Organisationen, die sich im Sinne des Grundkonsenses für eine demokratische, menschenwürdige und inklusive Stadtgesellschaft engagieren. Das Netzwerk ist prinzipiell offen für alle Akteure, die sich auf den Grundkonsens des Netzwerks verpflichten. Das Netzwerk repräsentiert damit ein möglichst breites Spektrum der engagierten, demokratischen Stadtgesellschaft. Die Arbeitsweise des Netzwerks ist selbstbestimmt, demokratisch und partizipativ. Es ist handlungsfähig und mobilisierbar und verfügt über ein effizientes Management. Das Netzwerk soll ressourcenschonend betrieben und genutzt werden können.

2. Grundkonsens

Die im Netzwerk vertretenen Organisationen bekennen sich zur UN-Charta für Menschenrechte.

Ausgehend vom Grundgesetz stehen die im Netzwerk vertretenen Organisationen für die Unverletzbarkeit der Würde des Menschen sowie für Akzeptanz und Gleichberechtigung von Menschen unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer sozialen Zugehörigkeit, ihrer körperlichen, seelischen und/oder geistigen Verfasstheit, ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Weltanschauung und ihrer individuellen Lebensplanung.

Sie setzen sich für eine demokratische und inklusive Stadtgesellschaft ein,

  • in der die vielfältige aktive Mitwirkung aller Menschen, die in Dresden leben, gewährleistet ist,
  • die die Unterschiedlichkeit ihrer Bewohner*innen als Stärke anerkennt,
  • in der alle Menschen selbstbestimmt leben können, ohne andere in ihrer Freiheit einzuschränken.

3. Organisationsform

Zentrale Gremien des Netzwerks sind die Vollversammlung, der Netzwerksrat sowie thematische Arbeitsgruppen des Netzwerks.

Das Netzwerk selbst ist keine eigene juristische Person. Juristische und organisatorische Belange übernimmt der Verein „Dresden für Alle e.V.“

3.1 Vollversammlung

In der Vollversammlung sind alle im Netzwerk Vertretenen mit einer Stimme vertreten, anwesende Einzelpersonen haben eine gemeinsame Stimme. Die Vollversammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen.

Bei allen Entscheidungen wird Konsens angestrebt, Entscheidungen sind angenommen, wenn eine zweidrittel Mehrheit der Anwesenden zustimmt. Jedoch gilt bei Personenwahlen das Mehrheitsprinzip, Näheres regelt die Wahlordnung, die sich die Versammlung gibt. Stimmen der Personen, die für die im Netzwerk Vertretenen sprechen, dürfen nicht kumuliert werden.

Die Vollversammlung bestimmt die Ausrichtung und Tätigkeitsschwerpunkte des Netzwerks und wählt den Netzwerkrat. Einzelne Vertretene können eine virtuelle Abstimmung der Vollversammlung einfordern. Diese wird dann z.B. über die Mailingliste durchgeführt. Als Teilnehmer*innen der Versammlung gelten diejenigen Vertretenen, die an der virtuellen Abstimmung teilgenommen haben.

Über die Aufnahme von neuen im Netzwerk Vertretenen entscheiden die bestehenden Vertretenen im Konsens. Über den Ausschluss von im Netzwerk Vertretenen entscheiden die Vertretenen im  „Konsens minus eins“.

3.2 Netzwerkrat

Der Netzwerkrat besteht aus maximal 20 Personen. Diese werden von der Vollversammlung für die Dauer eines Jahres gewählt. Der Netzwerkrat ist für die Planung und Umsetzung der Aktionen und Projekte des Netzwerks verantwortlich und diesem informations- und rechenschaftspflichtig.

Der Netzwerkrat bestimmt die Modalitäten seiner Außenvertretung. Die Vielfalt der Ansichten innerhalb des Netzwerkes wird vom Netzwerkrat in besonderem Maße repräsentiert.

Er entscheidet über die Verwendung des Logos und des Namens des Netzwerks. Seine Entscheidungen können durch einen Beschluss der Vollversammlung aufgehoben werden. Der Netzwerkrat kann vorläufig neue im Netzwerk Vertretene aufnehmen, die Aufnahme muss auf der nächsten Vollversammlung formell abgestimmt werden.

3.3 Netzwerkverein

Der Netzwerkverein wurde von vertrauenswürdigen im Netzwerk Vertretenen gegründet. Er zieht den Netzwerkrat als Beirat hinzu. Im Falle einer Auflösung fallen vorhandene Mittel einem gemeinnützigem Zweck zu. Der Vereinszweck ist mit dem Netzwerkkonsens kohärent, um Spenden für die vom Netzwerkrat/der Vollversammlung geplanten Projekte nutzen zu können. Durch den Verein wird der Name „Dresden für Alle“ rechtlich geschätzt.

Der Netzwerkrat kann den Verein mit organisatorischen Aufgaben des Netzwerkes betrauen, wie z.B.:

  • Pflege der Webseite
  • Postbearbeitung
  • Entgegennahme und Bearbeitung von Anträgen auf Beitritt ins Netzwerk
  • Führung eines Spendenkontos
  • Kontakt zur Verwaltung

3.3 Austritt/Auschluss aus dem Netzwerk

Im Netzwerk Vertretene können jederzeit aus dem Netzwerk austreten. Der Netzwerkrat kann des Weiteren das Ausscheiden bei Inaktivität feststellen. Als inaktiv gelten im Netzwerk Vertretene, nach dreimalig aufeinander folgender Abwesenheit zur Vollversammlung und erfolgloser Kontaktaufnahme.

Diese Entscheidung wird dem Vertretenen mitgeteilt, dieser hat die Möglichkeit, der Feststellung der Inaktivität innerhalb von drei Wochen zu widersprechen.

4. Aufgaben des Netzwerkes

Das Netzwerk hat die Aufgabe, Aktivitäten der im Netzwerk vertretenen Organisationen zu stärken, zu erleichtern und in ihrer Wirkung zu potenzieren sowie in Abstimmung aller Akteure eigene Projekte durchführen. Jede im Netzwerk vertretene Organisation bleibt souverän und selbstständig handelnd.

4.1 Kommunikative Vernetzung

Die kommunikative Vernetzung meint die Vernetzung der im Netzwerk Vertretenen , d. h. sowohl derjenigen, die im Rahmen etablierter Großorganisationen agieren als auch Einzelpersonen.

Insbesondere geht es um:

  • effiziente Übermittlung aktueller Informationen sowie eine Projektsammlung zum Überblick
  • kurz- und mittelfristige Mobilisierung,
  • gegenseitiges Bereitstellen von Wissen und Erfahrungen (Wissenstransfer),
  • systematische Weiterbildung.

4.2 Bereitstellen und Teilen von Infrastruktur und Dienstleistungen, wie z. B.

Wie z. B.

  • von Räumen, Technik, Ausrüstung, Fahrzeugen etc.,
  • von persönlichen Kompetenzen in den vielfältigen Handlungsfeldern des Engagements,
  • von Dienstleistungen, die einzelne Akteure einbringen können.

4.3 Gemeinsame Aktivitäten

  • gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Internetauftritt(e) etc.)
  • gemeinsame Aktionen/Kampagnen einzelner im Netzwerk Vertretener unter dem Namen „Dresden für Alle“
  • Aktionen von thematisch arbeitenden AGs, an denen Einzelpersonen mitwirken können.

5. Aktivitäten einzelner Akteure unter dem Label „Dresden für Alle“

Alle im Netzwerk Vertretenen können Aktivitäten unter Verwendung des Labels „Dresden für Alle“ durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass das Konzept oder/ und der Aufruf für eine öffentlich wirksame Aktion dem Netzwerkrat vorgelegt wird. Dieser prüft verantwortungsbewusst den Text auf Einhaltung des Grundkonsenses.

Der Netzwerkrat informiert alle im Netzwerk Vertretenen einmal wöchentlich über Anträge für die Verwendung des Logos und/ oder Namens „Dresden für Alle“; im Netzwerk Vertretene können eine Abstimmung verlangen. (zum Abstimmungsmodus gilt § 3.1) Wenn es sich um eine regelmäßig stattfindende Veranstaltung handelt, dann ist die Zustimmung der Vollversammlung nur einmal nötig. In seinen regelmäßigen Tätigkeitsberichten listet der Netzwerkrat auf, welche Veranstaltungen unter dem Label „Dresden für Alle“ ausgerichtet wurden.